Wie man Fahrzeuge aus Deutschland Exportiert

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Ein Fahrzeug zu exportieren ist nicht immer einfach. Es müssen zollamtliche Bestimmungen und steuerrechtliche Regeln eingehalten werden. Copart Deutschland hat für Sie zusammengefasst, was man beachten muss.

Die Automobilindustrie ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Immerhin ist Deutschland eines der Exportstärksten Länder weltweit. Das sind natürlich gute Neuigkeiten für Exporteure. Gemäß einem Artikel der VDA vom 19.11.19 stieg der „europäische Pkw-Markt im Oktober um 9 Prozent auf 1,2 Mio. Fahrzeuge“.

Deutschland verzeichnet hierbei eines der größten Wachstumsanstiege im Vergleich zu anderen Ländern. Aus diesem Grund ist das Exportieren von Fahrzeugen auf jeden Fall sehr profitabel. Hier sind einige Ratschläge, was Sie beim Exportieren von Fahrzeugen beachten müssen.

Hilfreiche Tipps für Behördengänge

Bevor Sie ein Auto exportieren, müssen Sie sicher gehen, dass Sie alle benötigten Papiere besitzen. Der erste Schritt für einen Export ist die Ausfuhranmeldung. Diese ist wichtig, wenn Sie ein in der EU erworbenes Fahrzeug für den privaten Gebrauch in ein Nicht-EU Mitgliedstaat ausführen wollen. Hierzu gibt es zwei Schritte: Als erstes muss die elektronische Ausfuhranmeldung im ATLAS bearbeitet werden und dann muss das Fahrzeug beim Verlassen des Zollgebietes bei der Ausgangsstelle angemeldet werden.

Wenn Sie ein günstiges Auto bei Copart ersteigern, das einen maximalen Wert von 1.000 Euro hat und auch nicht mehr als 1.000 Kilogramm wiegt, dann reicht sogar eine mündliche oder konkludente Anmeldung bei der Ausgangszollstelle (Zoll.de,2019)

Bitte beachten Sie, dass u.a. der Verkaufsvertrag abgeschlossen sein muss und die Nummernschilder vorgelegt werden müssen, bevor eine Ausfuhr stattfindet. Für vorübergehend zugelassene Fahrzeuge außerhalb Europas sollten Sie ebenfalls einen Internationalen Zulassungsschein beantragen.

Vergessen Sie nicht das Ausfuhrkennzeichen

Die deutsche Bürokratie ist nicht immer einfach. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich im Voraus gut informieren. Die Wahl des Nummernschildes spielt hierbei eine große Rolle. Für Ihren Antrag benötigen Sie einen „Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II) sowie Personalausweis oder Reisepass und bei Vertretung eine Vollmacht.“ (ADAC, 2019)

Für gebrauchte Fahrzeuge, die bei Copart ersteigert wurden, sollten Sie berücksichtigen, dass diese in der Regel zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden, gemäß des ADAC. Ein Ausfuhrkennzeichen ist nur benötigt, wenn Sie in ein Land außerhalb der EU exportieren wollen. Diese sind i.d.R. bis zu 12 Monate gültig und der rote Balken an der rechten Seite markiert das Ablaufdatum des Kennzeichens und der Versicherung.

Eine gültige Kfz-Versicherung ist Pflicht

Genau wie bei jedem Autokauf, muss nach dem abgeschlossenen Kaufvertrag eine Versicherung gefunden werden. Das wichtigste Dokument ist die gültige Kfz-Versicherung. Das Ausfuhrkennzeichen hängt von der Gültigkeit der Versicherung ab. Die Ausfuhrkennzeichen Versicherungen können Sie mit unterschiedlichen Gültigkeiten von 1 – 12 Monaten erwerben. Hierbei handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, deren Deckungssummen von den jeweiligen Ländern abhängt. Weitere Informationen können hier gefunden werden.

Haben Sie noch weitere Fragen zu dem Thema, dann können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Sie suchen nach Fahrzeugen zum Exportieren? Bieten Sie auf Copart.de jeden Dienstag und Donnerstag um 10 Uhr auf einen umfangreichen Bestand von Gebraucht – und Unfallwagen.